Warum Adressdaten?
Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler in Deutschland nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG
Sehr geehrte Kunden,
seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Immobilienmakler wurden verpflichtet bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden (Interessenten) festzustellen. Aus diesem Grund sind wir gesetzlich verpflichtet vor Anbahnung einer möglichen Geschäftsbeziehung Ihre persönlichen Daten nachzufragen:
- Nachname, Vorname
- Strasse mit Haus-Nr.
- Postleitzahl und Ort
- Geburtsort
- Nationalität uvm.
Bitte vergessen Sie nicht uns Ihre Rückrufnummer mitzuteilen und um welche Immobilie es sich handelt! (Die jeweilige Objektnummer wird uns automatisch bei Onlinekontakt über ein Immobilienportal gesendet). Bitte senden Sie uns die obigen Daten vor dem Besichtigungstermin per eMail an info(@)schwedler-immobilien.de
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte Fremde weitergegeben. Ausnahmen sind, wenn Sie uns beauftragen zum Beispiel Ihre Adressdaten zweckgebunden an einen Handwerksbetrieb, Finanzierer, Wertgutachter oder für die Vorbereitung des Kaufvertrages dem Notar weiterzugeben. Sollten Sie nach einer Besichtigung die von uns angebotene Immobilie kaufen wollen, benötigen wir zusätzlich auch eine Kopie Ihres Personalausweises, bei Firmen und juristischen Personen ist zusätzlich ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen auf Ihre Unterstützung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Auflagen, die nicht nur für Immobilienmakler sondern auch für Banken und Rechtsanwälte in Deutschland gilt.
Darüber hinaus sind die Adressdaten des Interessenten einer Immobilie auch für die verbindliche Angebotsabgabe an Sie als Kunden notwendig!
Ein Makler kann kein Exposé oder ein verbindliches Immobilienangebot auf eine anonyme eMailadresse wie z. B. blaulicht-mickey@abc.de oder susi-sorglos@xyz.de abgeben und diese anonyme eMailadresse anschliessend als Vertragspartner (Mieter oder Käufer) an den Eigentümer (bei Kauf an den Notar) weitergeben.
Dies gilt auch für ausschliesslich auf elektronischem Wege zustande gekommene Immobilienanfragen mit fehlenden Adressdaten, Telefonnummern des Interessenten, möglichst noch mit sehr bekannten Namen wie Müller, Meier, Schmidt, Schulze usw.
Der Immobilienmakler hätte in seiner Kundenkartei viele gleichlautende Namen und könnte aufgrund der fehlenden Adresse, Rufnummer etc. die gewünschte Immobilie nicht mehr einwandfrei dem jeweiligen Kunden zuordnen. Missverständnisse und Verwechslungen würden an der Tagesordnung sein mit hohem Kosten- und Zeitaufwand die Fehlerkorrekturen durchzuführen. Die Folge wäre, dass Sie als Kunde unzufrieden aufgrund ständiger Nemensverwechslung oder nicht angeforderter Immobiliendaten wären!
Somit liegt es nicht nur an den zuvor genannten gesetzlichen Gründen, sondern auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihre vollständigen Adressdaten mit Rückrufnummer dem Immobilienmakler mitzuteilen, damit dieser einen optimalen Kundenservice leisten kann.
Fernabsatz-Regeln gelten jetzt auch für Immobilienmakler
(Informationen unserer Redaktion zum Gesetz vom 13.06.2014)
Fernabsatz-Regeln gelten jetzt auch für Makler! Der Vertragsschluss erfolgt meistens elektronisch! Hier finden Sie weitere Informationen zum 14-tägigen Widerrufsrecht!
Schwedler-Immobilien
Frau Ilona Schwedler
Immobilienmaklerin
Grüner Weg 8
D 57078 Siegen
eMail: info (at) schwedler-immobilien.de
www.schwedler-immobilien.de
Kontakt & Support:
Telefon: (+49) 157 / 529 88 007
(zum üblichen Tarif Ihrer Telefongesellschaft)
Supportzeiten: 10.00 Uhr – 17.30 Uhr, werktags
Gesprächstermine und Besichtigungen nur nach vorheriger
telefonischer Absprache möglich!
St.Nr. 342/5780/1438
Verantwortlich für den Inhalt dieser Website: Ilona Schwedler.
Erlaubnis der Maklertätigkeit gem. § 34 c GewO (Immobilien) wurde 2003 vom Kreis Siegen-Wittgenstein, Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen, erteilt.
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