Nachweis- oder Vermittlungsmakler?

Information zum Nachweis- und Vermittlungsmakler


Nachweismakler: Ein Nachweismakler hat die Aufgabe, seinem Kunden Interessenten zu benennen und die Möglichkeit zum Vertragsschluss nachzuweisen. Er muss nicht zwischen zwei Seiten vermitteln, zum Nachweis gehören Namen und Adresse von möglichen Vertragspartnern, sowie die Adresse des jeweiligen Immobilienobjektes.

Provisionsanspruch besteht nur bei Erfolg (abgeschlossener gewerblicher Mietvertrag mit dem Eigentümer oder notarieller Kaufvertrag)

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Vermittlungsmakler: Ein Vermittlungsmakler ermöglicht es, dass Kaufinteressenten direkt in konkrete, detaillierte Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer (Verkäufer/Vermieter) einsteigen können. Der Makler verhandelt mit beiden Seiten, dass es zum Vertragsabschluss kommt, in dem er beispielsweise die Vorzüge der Immobilie hervorhebt oder Vorschläge zur Preisgestaltung macht uvm. Der Provisionsanspruch besteht wie beim Nachweismakler nur bei Erfolg, also bei Vertragsabschluss!

Tätigkeit als Vermittlungsmakler: Schwedler-Immobilien verhandelt als Alleinmakler und führt Besichtigungstermine mit den Interessenten durch. Sie verzichten in diesem Zeitraum auf die eigene Bewerbung Ihrer Immobilie und beauftragen auch keine weiteren Makler.

Provisionsanspruch besteht nur bei Erfolg (abgeschlossener Mietvertrag mit dem Eigentümer oder notarieller Kaufvertrag)

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Natürlich kann ein Immobilienmakler auch gleichzeitig Nachweis- und Vermittlungsmakler sein!